Mit Blick auf die am 5. Januar 2021 zwischen Bund und Ländern abgestimmten, bundesweit verlängerten und verschärften Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und den ergänzenden Vorgaben des Landes Niedersachsen gilt für die Kitas in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 das Szenario C mit Notbetreuung. Die Kitas sind damit im Grundsatz geschlossen.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung regelt die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.
Die Aufnahme eines Kindes in die Notbetreuung ist bei der Leitung der Einrichtung zu beantragen.
Die Entscheidung trifft der Träger in Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung.
Siehe auch:
Fragen und Antworten zum Betrieb an Kindertageseinrichtungen | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)