Mit Blick auf die am 5. Januar 2021 zwischen Bund und Ländern abgestimmten, bundesweit verlängerten und verschärften Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und den ergänzenden Vorgaben des Landes Niedersachsen gilt für die Kitas in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 das Szenario C mit Notbetreuung. Die Kitas sind damit im Grundsatz geschlossen.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Notbetreuung regelt die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.
Die Aufnahme eines Kindes in die Notbetreuung ist bei der Leitung der Einrichtung zu beantragen.
Die Entscheidung trifft der Träger in Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung.
Siehe auch:
Fragen und Antworten zum Betrieb an Kindertageseinrichtungen | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)
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Infos hierzu beim Förderverein des Christophorus Kindergartens.
Datenschutzhinweise nach § 15 KDG für aushängende Listen
Verantwortlicher:
Für die Datenerhebung und Verarbeitung ist [die Kath. Kirchengemeinde St. Johannis] verantwortlich.
Freiwillige Angaben:
Wir erheben grundsätzlich nur die Daten, die gesetzlich vorgeschrieben/ vertraglich vorgeschrieben/ zum Vertragsabschluss bzw. die Durchführung des Vertrags erforderlich sind.
Die Angabe in einer ausgehängten Liste (z.B. Helferliste, Lebensmittelbeiträge, …) sind jedoch freiwillig. Sie können uns alternativ auch einfach ansprechen. Es sind keine negativen Konsequenzen mit der Nichtbereitstellung dieser Daten verbunden. Allerdings kann die Nichtbereitstellung im Einzelfall die nachfolgende Kommunikation erschweren bzw. verzögern.
Die entsprechenden Daten werden umgehend nach Wegfall des Zweckes der ausgehängten Liste gelöscht.
Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung:
Wir verarbeiten teilweise die erhobenen Daten gem. § 6 Abs. 1 lit. c KDG zum Zweck der Vertragserfüllung, z.B. wenn Sie sich für Veranstaltungen anmelden und sich hierfür in eine aushängende Liste eintragen.
Die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten werden spätestens sechs Monate nach Beendigung des Vertrags gelöscht und solange nur noch für etwaige Rückfragen bereitgehalten Die Daten werden nicht gelöscht, sofern nach Vertragsbeendigung noch Forderungen offen sind und eingezogen werden sollen. Im Fall des Bestehens gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die betroffenen Daten für die Dauer dieser Fristen archiviert.
Datenempfänger:
Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte (z. B. an Kreditinstitute zur Zahlungsabwicklung, an Rechtsanwälte zur Durchsetzung offener Forderungen), sofern eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis (z. B. nach den nach den oben genannten Rechtsvorschriften) besteht.
Ihre Daten können von uns zudem an externe Dienstleister (z. B. IT-Dienstleister, Unternehmen, die Daten vernichten oder archivieren, Druckdienstleister) weitergegeben werden, welche uns bei der Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung streng weisungsgebunden unterstützen.
Eine Datenverarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR findet nicht statt.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Kim Schoen
ITEBO GmbH
Stüvestraße 26
49076 Osnabrück
Telefon: +49 (0) 541 9631-222
E-Mail: datenschutz@bistum-osnabrueck.de
Rechte der betroffenen Person:
Betroffene Personen haben das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung, sofern einer der in § 19 KDG genannten Gründe vorliegt, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in § 20 KDG genannten Voraussetzungen vorliegt und in den Fällen des § 22 KDG das Recht auf Datenübertragbarkeit. Werden Daten auf Grundlage von § 6 Abs. 1 lit. Nr. b, f oder g KDG erhoben, steht der betroffenen Person das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde:
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden.
Datenschutzaufsichtsbehörde ist der Diözesandatenschutzbeauftragte des Erzbistums Hamburg, der Bistümer Hildesheim und Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in Vechta i.O.:
Andreas Mündelein
Unser Lieben Frauen Kirchhof 20, 28195 Bremen
0421 163019-25
a.muendelein@datenschutz-katholisch-nord.de
Weihnachten naht und die Spinne hat tolle Neuigkeiten! Ein Fest soll es geben, eine Geburtstagsfeier für ein Baby und Tiere sind sogar auch dabei. Da muss sie das Eselchen mit dem zimtfarbenen Ohr nicht lange bitten mitzukommen, denn wo es nach Spaß und Abenteuer riecht, da ist Eselchen Zimt sofort dabei. Und so machen sich die beiden auf den Weg und erleben unterwegs ihr ganz persönliches Weihnachtswunder, mit herrlichem Duft und himmlischen Klängen.
Liebe Familien!
Wir wünschen allen Familien erholsame Ferien!
Wir freuen uns, alle am 25.08.2020 wieder im Kindergarten begrüßen zu können!
Liebe Grüße
Ihr Kindergarten-Team
Liebe Familien!
Der Neustart kann beginnen!
Am Montag, den 22.07.2020 starten wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb. Wir freuen uns sehr darauf Euch wieder begrüßen zu können!
Liebe Eltern!
Ein Anschreiben bezüglich des Kindertagesstättenbeitrags während der Notfallbetreuung finden Sie unter den Downloads!
Liebe Eltern!
Unter den Downloads finden Sie die Checkliste der Notbetreuung. Die Checkliste und auch der Antrag auf Notbetreuung muss bitte mit allen anderen erforderlichen Unterlagen (Bescheinigung des Arbeitgebers) eingereicht werden.